Ambulante Pflege
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Länger eigenständig leben
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.

Ansprechpartner
PDL
Frau
Petra Funke
Tel: 03525 73 85 71
Fax: 03525 51 39 93
pflegedienst@drk-riesa.de
Greifswalder Str. 5
01587 Riesa
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Pflege haben

Wie können wir Ihnen helfen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Behandlungspflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaft wie Einkaufen, Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung gern persönlich zur Verfügung.
Anspruch auf häusliche Pflegehilfe je Kalendermonat gem. § 36 Abs. 3 SGB XI
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegebedürftigkeit | maximale Leistungen pro Monat Pflegegrad |
Pflegegrad 1 | * |
Pflegegrad 2 | 761 Euro* |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro* |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro* |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro* |
* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Alle Neuerungen zu den Leistungsbeträgen ab 01.01.2024 erfahren Sie HIER (PDF-Link - Broschüre)
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören:
- Körperpflege im Bett, im Bad, in der Dusche, in der Wanne
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur, Fingernagelpflege
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- relevante, prophylaktische Maßnahmen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Um mit den Worten unserer Mitarbeiter zu sprechen: "Ein gepflegter Mensch fühlt sich trotz seiner Krankheit in seiner Haut wohl!" Sylvia Schmit und Elke Werner/DRK Riesa
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamenten verabreichen
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
Verhinderungspflege
Wir springen für Sie ein:
- ob Urlaub, Krankheit oder andere Gründe, die dafür sorgen, dass Sie Ihren Angehörigen vorübergehend nicht pflegen können - wir sind für Sie da!
Voraussetzungen:
- die Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) muss wenigstens seit einem halbes Jahr vorliegen
- Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse
- Pflegeperson muss benannt werden
Das steht Ihnen zu:
- stundenweise Verhinderungspflege nach individueller Absprache
Ihr Vorteil:
Die Kosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen!
Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema?
Nehmen Sie einfach mit unserer Pflegedienstleiterin vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.